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Wer als TelDaFax - Kunde durch die Insolvenz auf seinen geleisteten Vorkasse-Zahlungen sitzengeblieben ist, hat noch bis zum 31. Januar Zeit, seine Forderungen gegen TelDaFax beim Insolvenzverwalter anzumelden. Normalerweise sollten alle Betroffenen bis Ende 2011 ein Anmeldeformular für ihre Forderungen zugesandt bekommen haben. Wer als Gläubiger nicht kontaktiert wurde, ist nun aufgefordert, seine Forderungen selbstständig bis zum Monatsende anzumelden. Nähere ausführliche Infos bietet dazu das Amtsgericht Bonn mit einem -->Merkblatt. Anmeldungen von Forderungen sind zu richten an: Dr. Biner Bähr Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf/Deutschland
T: + 49 211 49195 0 F: + 49 211 49195 100
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