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Das Stuttgarter Landgericht hat die Berufung eines Gaskunden gegen ein Urteil abgewiesen, was dem Kunden unrecht gab.Der Kunde hatte gegenzu hohe Gebühren seines Gasversorgers EnBW geklagt und verloren.
Das Gericht bestätigte die Rechtskräftigkeit der erhöhten Gaspreise aus den Jahren 2005 bis 2008, die das Unternehmen mit gestiegenen Weltmarktpreisen begründet hatte.
Der Gaskunde kann nun noch in letzter Instanz Klage beim Bundesgerichtshof einlegen und Revision fordern. Quelle: SWR
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