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Die Rechte der Gasverbraucher in Deutschland wurden einmal mehr durch einen Gerichtsbeschluss gestärkt. Ab sofort darf der Gaspreis nicht mehr länger wie bislang an den Ölpreis gekoppelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab in einem Grundsatzurteil am 24. 3. 2010 einer Klage von Privatkunden und einer Verbraucherorganisation statt. Konkret wurden Preisklauseln bei mehreren Gasversorgern aus Nordrhein-Westfalen und Hessen für unwirksam erklärt, weil diese unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht wurden. In dieser Praxis sahen die Richter eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Versorger hätten laut dem Gerichtsurteilnach die Kosten transparent darzustellen. Von dem Urteil seinen große Teile des gesamten Gasmarkte betroffen, so dass viele Kunden nun auf Rückzahlungen hoffen dürfen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 178/08 und VIII ZR304/08) |