Sitemap   Impressum
Gasomat arrow Gas-News
 RSS
21.07.2010: BGH-Urteil stärkt Gaskunden mit Sonderverträgen den Rücken

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat mit einem Urteil Gasverbrauchern den Rücken gestärkt. Sondertarifkunden, also die Mehrheit der Gasverbraucher, dürfen nach dem Urteilsspruch keine ungünstigeren Verträge haben als Kunden in der Grundversorgung.

Verbraucherschützer raten nun Verbrauchern mit Sondertarifen, diese zu überprüfen. Wenn die Gaspreisklauseln sich als unwirksam herausstellen, müssen die Kunden die Preiserhöhungen nicht bezahlen oder können Geld zurückverlangen, wenn sie schon höhere Beträge gezahlt haben.

Im konkreten Fall hatte der Oldenburger versorger EWE seit 2007 die Preise für die Sondervertragskunden automatisch an die Tarife der Grundversorgung gekoppelt. Weiterhin wurden die Kunden nicht ordnungsgemäß über Preiserhöhungen persönlich informiert und mußten kürzere Kündigungsfristen hinnehmen.

Wegen dieser offensichtlichen Nachteile sind die entsprechenden Vertragsklauseln nun für unwirksam erklärt.

Verbraucherschützer sehen die Chancen für erfolgreiche Klagen mit Skepsis. Wer als Gaskunde erfolgreich klagen möchte, muß zunächst feststellen lassen, wie hoch die Preiserhöhung hätte ausfallen dürfen und wie viel sie erstattet bekommen.

Die Verbraucherschützer raten den Gaskunden, sich mit Klagen zurückzuhalten und lieber den Anbieter zu wechseln. Denn es sei unklar, ob ausschließlich die Kläger in den Genuss einer Preiserstattung kommen und wie hoch diese ausfallen wird.

Quelle: Nordseezeitung


Weitere News zum Thema

Weitere News zu:

© gasomat.deGasanbieterGaspreiseStromvergleich