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04.02.2010: BGH stärkt Rechte der Gaskunden: Lieferstop-Klausel gestrichen !

Der Bundesgerichtshof hat mit einer bemerkenswerten Entscheidung erneut die Rechte von Gaskunden gestärkt.   Der Richterspruch besagt, dass eine Klausel zur Einstellung der Gasversorgung im Fall der Nichtzahlung der Gasrechnung unwirksam ist, wenn diese Klausel von zwingenden gesetzlichen Vorgaben der allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Gaskunden abweicht.

Dieses Urteil wird für Zündstoff in juristischen Auseinandersetzungen bei Gas-oder Stromversorgungs-unterbrechungen wegen Nichtzahlung der offenen Rechnung sorgen.

Gerade im Bereich der Sozialhilfeempfänger und Leistungen nach dem ALG II ist dieses Urteil wichtig, weil das Urteil Grundlage für viele einstweilige Verfügungen sein kann.
Wenn Energieversorger verkürzt solche Klauseln im Bedingungswerk stehen haben, wird dies dazu führen, dass dieses Urteil kein Einzelfall bleibt. Daher muss das Bedingungswerk der einzelnen Versorger genau geprüft werden.

 

Quelle: anwalt sofort


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