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Kann ich mich nach einem Wechsel noch gegen zu hohe Gaspreise zur Wehr setzen? |
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In der Regel nicht. Haben sie die neuen Gas-Tarife erst akzeptiert und den Vertrag unterschrieben, müssen sie bezahlen. Sie könne allerdings Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen, insofern es im Vertrag vorgesehen ist.
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